B2B · Deutschland

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: April 2026

01

§ 1 Vertragsgegenstand und Rechtsnatur der erbrachten Leistungen

(1)

Der Anbieter (LoopSuccess IT & Digital Solutions) erbringt für den Kunden umfassende IT-, Marketing-, Suchmaschinenoptimierungs- (SEO) und Automatisierungsdienstleistungen. Die Parteien sind sich ausdrücklich darüber einig, dass der Anbieter im Rahmen der Erbringung von Marketing-, SEO-, und Beratungsleistungen ausschließlich Dienstleistungen im Sinne des § 611 BGB erbringt.

(2)

Dem Kunden ist vollumfänglich bekannt und er erkennt an, dass die Algorithmen von Suchmaschinenbetreibern und Werbenetzwerken kontinuierlichen Änderungen unterliegen. Der Anbieter hat keinen direkten Einfluss auf diese externen Systeme und schuldet daher keinen konkreten wirtschaftlichen oder algorithmischen Erfolg. Geschuldet wird ausschließlich die fachgerechte, dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Ausführung der vereinbarten Optimierungs- und Marketingmaßnahmen.

02

§ 2 Strikte Mitwirkungspflichten des Kunden

(1)

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Handlungen und Freigaben vorzunehmen, die für die ordnungsgemäße Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlich sind.

(2)

Zu den Mitwirkungspflichten zählen insbesondere:

a) Die unverzügliche Bereitstellung aller erforderlichen Zugangsdaten, Berechtigungen und API-Keys (z. B. Logins für CMS, Google Analytics, Google Ads, Meta).

b) Die rechtzeitige Bereitstellung aller zur Veröffentlichung bestimmten Materialien in digitaler Form.

c) Die inhaltliche Prüfung und verbindliche Freigabe von Konzepten oder Automatisierungs-Workflows innerhalb von 48 Stunden.

(3)

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich Fristen zur Leistungserbringung entsprechend. Der reguläre Vergütungsanspruch bleibt davon unberührt.

03

§ 3 Leistungsversprechen ("Performance Commitment") und Ausschlusskriterien

(1)

Der Anbieter räumt dem Kunden in individuell geschlossenen Einzelverträgen ein Leistungsversprechen ein, sofern dort konkrete Leistungskennzahlen (KPIs) und eine Zielperiode (z. B. 90 Tage) definiert werden.

(2)

Sofern dieses vereinbart ist, sichert der Anbieter zu, auf Honorarforderungen für nachfolgende Leistungszeiträume zu verzichten, falls die KPIs nach Ablauf der Frist nicht zu mindestens 90 % erreicht wurden. Der Anbieter wird die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen ohne Berechnung weiterer Agenturhonorare („kostenlose Weiterarbeit”) fortsetzen, bis die KPIs erreicht sind. Die Frist beginnt am Tag des „Go-Live”.

(3)

Drittkosten (z. B. Werbebudgets für Google/Meta, Hosting, API-Kosten) sind von diesem Versprechen ausgeschlossen und stets vom Kunden zu tragen.

(4)

Das vertragliche Leistungsversprechen entfällt sofort und ersatzlos, wenn:

a) Der Kunde gegen seine Mitwirkungspflichten verstößt und die Leistungserbringung verzögert.

b) Der Kunde oder Dritte ohne Zustimmung eigenmächtige Änderungen an den Systemen, Werbekampagnen oder dem Quellcode vornehmen.

c) Der Kunde notwendige technische Empfehlungen (z. B. Server-Upgrades) nicht umsetzt.

04

§ 4 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie finden Anwendung auf sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden, insbesondere auf alle Leistungen im Bereich IT, Webentwicklung, Suchmaschinenoptimierung, digitale Werbung, Marketing-Automatisierung sowie künstliche Intelligenz. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Individuelle Vereinbarungen im Einzelvertrag haben stets Vorrang vor diesen Bedingungen.

05

§ 5 Leistungsumfang

Der Anbieter erbringt digitale Dienstleistungen in folgenden Kernbereichen:

Strategische Beratung zu Digitalisierung, Sichtbarkeit und Lead-Generierung

Gestaltung und Umsetzung von Websites, Landingpages und E-Commerce-Lösungen

Lokale und internationale Suchmaschinenoptimierung (SEO) sowie Google Business Profile Management

Planung, Einrichtung und laufende Betreuung von Werbekampagnen auf Google Ads und Meta (Facebook/Instagram)

E-Mail-Marketing, Marketing-Automatisierung und CRM-Integrationen

Entwicklung von KI-gestützten Assistenzsystemen, automatisierten Workflows und internen Tools

Der konkrete Leistungsumfang, die Leistungstermine sowie etwaige Leistungskennzahlen werden im jeweiligen Einzelvertrag oder im schriftlichen Angebot verbindlich festgelegt. Leistungsbeschreibungen auf der Website, in Präsentationen oder im Marketingmaterial sind unverbindlich und dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung.

06

§ 6 Vertragsschluss

Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend gekennzeichnet sind. Anfragen über das Kontaktformular, per E-Mail oder Telefon stellen eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Anbieters, der Gegenzeichnung eines individuellen Angebots oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande. Die Textform (E-Mail) ist ausreichend. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform durch den Anbieter.

07

§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen

Preise

Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer

Zahlungsmittel

Akzeptiert werden SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift sowie Zahlungen über Stripe (Visa, Mastercard, Klarna, Apple Pay)

Fälligkeit

Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig

Verzug

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB sowie eine Verzugspauschale von 40 Euro gemäß § 288 Abs. 5 BGB berechnet

Vorkasse

Bei Projekten ab einem Auftragswert von 2.000 Euro netto ist der Anbieter berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 50 Prozent vor Leistungsbeginn zu verlangen

Aufrechnung

Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen sowie die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig

Drittkosten

Werbebudgets, Lizenzgebühren, Hosting, Domain- und API-Kosten sind stets vom Kunden direkt oder nach Auslage gegen Nachweis zu tragen

08

§ 8 90-Tage-Leistungsversprechen

Sofern im Einzelvertrag ein Leistungsversprechen mit konkreten, messbaren Leistungskennzahlen (KPIs) und einer Zielperiode von 90 Tagen ab dem definierten Go-Live-Zeitpunkt vereinbart wurde, verpflichtet sich der Anbieter, die vereinbarten Leistungen ohne Berechnung weiterer Agenturhonorare fortzuführen, bis die vertraglich definierten KPIs zu mindestens 90 Prozent erreicht sind. Voraussetzung ist die vollständige und fristgerechte Erfüllung sämtlicher Mitwirkungspflichten durch den Kunden gemäß § 2 und § 9 sowie die unveränderte Umsetzung aller technischen und strategischen Empfehlungen des Anbieters. Drittkosten, insbesondere Werbebudgets auf Google Ads und Meta, Hosting-, Lizenz- und API-Kosten, sind vom Leistungsversprechen ausdrücklich ausgenommen und bleiben vom Kunden zu tragen. Das Leistungsversprechen entfällt ersatzlos bei eigenmächtigen Änderungen des Kunden oder Dritter an den betreuten Systemen, Kampagnen oder Inhalten.

09

§ 9 Mitwirkungspflichten

Der Kunde stellt die für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungsleistungen unentgeltlich und fristgerecht bereit. Hierzu zählen insbesondere:

Benennung einer verantwortlichen, entscheidungsbefugten Ansprechperson für die gesamte Projektlaufzeit

Bereitstellung vollständiger, wahrheitsgemäßer und rechtlich einwandfreier Informationen, Texte, Bilder und Daten

Unverzügliche Erteilung aller erforderlichen Zugänge, Berechtigungen und API-Schlüssel zu Systemen des Kunden und Drittanbietern

Verbindliche inhaltliche Freigabe von Konzepten, Entwürfen und Kampagnen innerhalb einer Frist von 48 Stunden nach Vorlage

Teilnahme an vereinbarten Abstimmungsterminen in angemessenem zeitlichem Umfang

Umsetzung empfohlener technischer Maßnahmen, soweit diese die Leistungserbringung unmittelbar beeinflussen

10

§ 10 Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, strategische Planungen, Kundendaten, technische Spezifikationen und Preiskalkulationen, streng vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und ausschließlich zum Zweck der Vertragsdurchführung zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von drei Jahren nach Beendigung des Vertrags fort. Ausgenommen sind Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind, von einer Partei unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden unter Nennung von Namen, Logo und einer allgemeinen Leistungsbeschreibung als Referenz zu führen, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht.

11

§ 11 Laufzeit und Kündigung

Laufende Dienstverträge können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform ordentlich gekündigt werden, sofern im Einzelvertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde. Projektverträge enden automatisch mit vollständiger Leistungserbringung und Abnahme. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt für beide Parteien unberührt; ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei schwerwiegender Verletzung vertraglicher Pflichten, Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung oder bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei. Bereits erbrachte Leistungen sind anteilig zu vergüten; eine Rückerstattung gezahlter Honorare für vollständig erbrachte Leistungen erfolgt nicht. Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden die finalen, freigegebenen Projektergebnisse in einem marktüblichen Format zur Verfügung. Die Übergabe laufender Kampagnen, Zugänge oder betriebsinterner Dokumentationen kann nach tatsächlichem Aufwand gesondert berechnet werden.

12

§ 12 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter ausschließlich für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal jedoch auf die Summe der in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis an den Anbieter gezahlten Nettohonorare aus dem betroffenen Einzelvertrag. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Umsatzausfälle, entgangene Einsparungen, Datenverlust oder Ansprüche Dritter ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit keine Kardinalpflicht betroffen ist. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die auf einer Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden, auf eigenmächtigen Änderungen durch den Kunden oder Dritte oder auf fehlerhaften, unvollständigen oder rechtswidrigen Kundeninhalten beruhen. Ferner übernimmt der Anbieter keine Haftung für Entscheidungen, Richtlinienänderungen, Algorithmusänderungen oder Konto-Sperrungen durch externe Plattformen wie Google, Meta, Apple, Microsoft oder vergleichbare Anbieter. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus ausdrücklich übernommenen Garantien bleibt unberührt. Diese Haftungsregelung gilt auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

Sämtliche im Rahmen des Vertrags erstellten Arbeitsergebnisse, insbesondere Konzepte, Designs, Texte, Quellcode, Kampagnenstrukturen und Dokumentationen, sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den für ihn individuell erstellten Arbeitsergebnissen zum vertraglich vereinbarten Zweck. Bis zur vollständigen Zahlung bleiben sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte beim Anbieter; ein Zurückbehaltungsrecht des Anbieters an den Arbeitsergebnissen bleibt bis dahin bestehen. Von dieser Rechteübertragung ausgenommen sind die vom Anbieter vor oder unabhängig vom Vertrag entwickelten Werkzeuge, Methoden, Frameworks, Vorlagen, Bibliotheken und Know-how-Bestandteile; hieran erhält der Kunde lediglich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, soweit dies für die bestimmungsgemäße Nutzung der Arbeitsergebnisse erforderlich ist. Eine Weitergabe, Bearbeitung oder Unterlizenzierung an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform.

14

§ 14 Änderungen dieser Bedingungen

Der Anbieter behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aufgrund geänderter Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung, technischer Entwicklungen oder veränderter Marktbedingungen erforderlich ist und den Kunden nicht unbillig benachteiligt. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt; auf diese Rechtsfolge wird der Kunde in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall eines fristgerechten Widerspruchs ist der Anbieter berechtigt, das bestehende Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen.

15

§ 15 Schlussbestimmungen

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des deutschen Kollisionsrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz des Anbieters. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieses Textformerfordernisses. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame, undurchführbare oder lückenhafte Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

16

§ 16 Kontakt

Für Rückfragen, Widerspruchserklärungen und rechtliche Mitteilungen im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht Ihnen der Anbieter über die folgenden Kanäle zur Verfügung:

Weitere rechtliche Dokumente